Ausschüsse (vorberatende und beschließende) sind ebenfalls Gemeindeorgane. Ihre Befugnisse sind vom Stadtrat abgeleitet. Zweck der Ausschüsse ist es, den Stadtrat von seiner umfassenden Zuständigkeit zu entlasten. Näheres hierzu, insbesondere zum Aufgabenbereich der Ausschüsse, regelt die Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wolfratshausen.
Die Ausschüsse und ihre Besetzung im einzelnen:
