Die Mitglieder des Stadtrates sind neben ihrer Tätigkeit im Stadtrat noch in den Gremien der Tochterunternehmen vertreten.
Der Aufgabenbereich der beiden städtischen Töchter ergibt sich zum einen aus dem Gesellschaftsvertrag für die Städtische Wohungsbaugesellschaft und zum anderen aus der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Stadtwerke.
