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Gebührenordnung

Die Gebühren der Städtischen Musikschule sind Jahrengebühren und werden in 12 Monatsraten erhoben. Geschwister- und Mehrfächerermäßigungen sind möglich. 


Musikschulgebührensatzung

Musikschulsatzung 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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