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Nicht immer, nicht überall: 3 Stunden kostenlos parken für E-Fahrzeuge

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Am 01.04.2025 tritt eine neue Gesetzesregelung für E-Fahrzeuge in Kraft.

Alle Fahrzeuge mit einem „E“ am Ende des Kennzeichens dürfen auf öffentlichen Parkplätzen in Bayern bis zu drei Stunden kostenfrei parken. Um den Parkbeginn zu dokumentieren, muss eine entsprechend eingestellte Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe gelegt werden.
Doch ganz so einfach ist es leider nicht, denn die Regelung gilt momentan NICHT AUF ALLEN PARKFLÄCHEN. Um Missverständnisse zu vermeiden hier ein Überblick über die aktuell geltenden Regelungen:

In Wolfratshausen gibt es vier unterschiedliche Parkbereiche mit folgenden Bestimmungen:

-Loisachhallen-Parkplatz:  E-Fahrzeuge müssen  bezahlen. Es gibt keine Änderung oder Befreiung, da es sich um einen privat bewirtschafteten Parkplatz handelt.

-Untermarkt, Obermarkt, Johannisgasse: NUR 1 Stunde befreit per Parkscheibe. Hier greift die örtliche Satzung, die eine Höchstparkdauer von 1 Stunde vorsieht.

-Haderbräu, Heimatmuseum, Johannisplatz und Loisachufer:  NUR 2 Stunden befreit mit Parkscheibe. Auch hier greift die örtliche Satzung mit einer Höchstparkzeit von 2 Stunden.

-Hatzplatz: 3 Stunden Parkgebührenbefreiung, da die Höchstparkdauer auf diesem Parkplatz 10 Stunden beträgt.

Auf dem jeweiligen Parkscheinautomaten der obig genannten Straßen und Plätze ist ab sofort ein Aufkleber angebracht, der die Höchstparkdauer kostenfrei für E-Fahrzeuge anzeigt. Auch auf dem Loisachhallen-Parkplatz werden Hinweise angebracht.

Die Parkgebührenverordnung der Stadt Wolfratshausen vom 15.02.2023 wird in der nächsten Stadtratssitzung vorgelegt und angepasst.

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