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Wahltag 8. Oktober 2023
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Hier finden Sie am Wahltag die Ergebnisse der Landtags- und Bezirkswahlen 2023.

Landtagswahl

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach einem verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Wie bei der Bundestagswahl gibt es auch bei der Landtagswahl in Bayern eine Erst- und eine Zweitstimme. In einigen Punkten unterscheiden sich jedoch beide Wahlsysteme.

Die Landtagswahl in Bayern:

Erststimme (Direktmandate)

Alle Regionen Bayerns sollen mindestens eine Abgeordnete oder einen Abgeordneten in den Landtag entsenden. Daher ist ganz Bayern in 91 Stimmkreise unterteilt, in denen die Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Erststimme bei der Landtagswahl in Bayern eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten wählen – ortsnah und persönlich. Dabei reicht für einen Sieg die einfache Mehrheit aus. Im Extremfall etwa genügten auch 20 Prozent, solange die anderen Kandidaten jeweils nur zehn Prozent erreichen. Gäbe es im Landtag lediglich diese 91 Direktmandate, wäre das ziemlich ungerecht: Denn die Wählerinnen und Wähler, die in ihrem Stimmkreis für einen unterlegenen Kandidaten gestimmt haben, hätten persönlich niemanden in den Landtag entsandt. Daher gibt es eine zweite Säule in unserem Wahlsystem:

Zweitstimme (Listenmandate) 

Die Sitzverteilung im Landtag soll möglichst genau dem Wählerwillen entsprechen. Dafür wird die knappe Hälfte (89 von 180) der Mandate im Bayerischen Landtag an Listenkandidaten vergeben. Zu diesem Zweck stellen die Parteien für jeden der sieben Regierungsbezirke („Wahlkreise“) Listen mit ihren Kandidaten auf. Diese Listen sind unterschiedlich lang, denn die Regierungsbezirke erhalten je nach Zahl ihrer wahlberechtigten Einwohner unterschiedlich viele Sitze im Bayerischen Landtag. Mit ihrer Zweitstimme wählen die Bürgerinnen und Bürger eine Kandidatin oder einen Kandidaten auf diesen Listen – und bestimmen somit, wer außer den Direktkandidaten in den Landtag einzieht.

Quelle: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/landtagswahl-bayern-2023/ abgerufen am 06.10.2023

 

 

Wahl des Bezirkstags

Die Wahl des Bezirkstags - in den Wahlunterlagen als Bezirkswahl bezeichnet - verläuft nach den gleichen Regeln wie die Landtagswahl. Die Bezirkstage Bayerns werden am gleichen Tag wie der Bayerische Landtag für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es jedoch bei der Wahl des Bezirkstags keine Fünf-Prozent-Hürde.

Für die Landtagswahl ist Bayern in sieben Wahlkreise, die den Regierungsbezirken entsprechen, eingeteilt. Wie bei der letzten Landtagswahl 2018 werden insgesamt 180 Abgeordnete gewählt.
    
In die Bezirkstage sind je Bezirk jeweils so viele Bezirksräte zu wählen, wie Landtagsabgeordnete nach dem Landeswahlgesetz auf den jeweiligen Bezirk treffen. Das Gebiet eines jeden Regierungsbezirks bildet einen Wahlkreis, der deckungsgleich mit dem jeweiligen Wahlkreis für die Landtagswahl ist.

Für Landtags- und Bezirkswahlen sind in den Wahlkreisen annähernd gleich große Stimmkreise (insgesamt 91) gebildet, die sich möglichst mit dem Gebiet eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt decken sollen. Wegen der unterschiedlicher Größe der Kommunen bestehen sie aber häufig nur aus Teilen eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt oder sind aus Teilen verschiedener Landkreise oder Städte zusammengesetzt. Die Stimmkreise für die Bezirkswahlen sind wie die Wahlkreise deckungsgleich mit denen der Landtagswahl.

In jedem der 91 Stimmkreise Bayerns wird eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter bzw. eine Bezirksrätin oder ein Bezirksrat direkt gewählt (Stimmkreisbewerber). Die übrigen 89 Mitglieder des Landtags bzw. der Bezirkstage werden aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge (z.B. der Parteien und Wählergruppen) gewählt (Wahlkreisbewerber). Die Zahl der Listenmandate in den Wahlkreisen blieb gegenüber 2018 gleich.
    
Hier die Verteilung der Mandate im Überblick:

Oberbayern: 61 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 31
Niederbayern: 18 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 9
Oberpfalz: 16 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 8
Oberfranken: 16 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 8
Mittelfranken: 24 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 12
Unterfranken: 19 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 10
Schwaben: 26 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 13
Insgesamt: 180 Abgeordnete bzw. Bezirksräte, davon Stimmkreise: 91

Quelle: https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/landbezirk/index.php abgerufen am 06.10.2023

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