- +49 8171 214-0
- +49 8171 214-150
- hubert.bernwieser@wolfratshausen.de
Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 12:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30
Samstag 10:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Stand: 15.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)