Bürgerversammlung
Tagesordnung der Versammlung
Satzung zur Bürgerversammlung 2024
Erster Bürgermeister Klaus Heilinglechner lädt am Dienstag, den 12.11.2024 um 19 Uhr in die Loisachhalle zur diesjährigen Bürgerversammlung ein.
Wortmeldebögen
Die Wortmeldebögen liegen am Einlass zur Bürgerversammlung aus. Die Formulare können außerdem vorab ausgefüllt werden.
Hier finden Sie den Wortmeldebogen. Sie können den Wortmeldebogen am Computer ausfüllen, dann ausdrucken und unterschrieben im Bürgerbüro abgeben oder zur Versammlung mitbringen.
Die Satzung sieht vor, dass die Anträge aussagekräftig formuliert sein müssen. Sie müssen auch so formuliert sein, dass über sie mit „Ja, ich stimme dem Antrag zu“ oder „Nein, ich stimme dem Antrag nicht zu“ abgestimmt werden kann. Am Abend der Bürgerversammlung genügt es, wenn der Wortmeldebogen ohne Antragstext ausgefüllt wird und der mitgebrachte Antrag dem Formular beigelegt wird.
Wichtig: Personen, die einen Wortmeldebogen abgegeben haben, müssen persönlich auf der Bürgerversammlung anwesend sein. Nur bei persönlicher Anwesenheit kann der Antrag behandelt werden.
Folgende Gemeindeangehörige können Anträge stellen:
Antragsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Hauptwohnsitz in Wolfratshausen (Gemeindebürger) haben und in Wolfratshausen Stadtratswahl-berechtigt sind. Sie sind in der Bürgerversammlung rede- und mitberatungsberechtigt, antragsberechtig und abstimmungsberechtigt.
Außerdem sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die einen Zweit- oder Nebenwohnsitz in Wolfratshausen haben antragsberechtigt, rede- und mitberatungsberechtigt. Sie sind jedoch nicht stimmberechtigt.
Gegen Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises erhalten Stimmberechtigte am Einlass eine Stimmkarten.