Sprungziele

Gehölze

Heimische Bäume und Sträucher tragen zur Verbesserung des Kleinklimas und in Maßen sogar zum Lärmschutz bei. Außerdem bieten sie Heim und Nahrung für zahlreiche Tiere. Ihr Schutz ist uns wichtig.

In Wolfratshausen gibt es keine Baumschutzverordnung.

Bäume können durch Festsetzungen eines Bebauungsplans, durch die Baugenehmigung oder durch einen Freiflächengestaltungsplans geschützt sein. Falls von einer Festsetzung abgewichen werden muss, muss eine Fällgenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, falls Sie ein Gehölz fällen möchten. Wir geben Ihnen gerne eine entsprechende Auskunft.

Grundsätzlich gilt: Hecken dürfen nur von 1. Oktober bis zum 28. Februar in größerem Umfang zurückgeschnitten werden. Zwischen 1. März und 30. September ist zum Schutz darin brütender Vögel nur ein behutsamer Form- und Pflegeschnitt erlaubt. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen müssen.

Weitere Infos finden Sie hier im Merkblatt für Gehölzfällungen. Weiter Informationen zu privatrechtlichen Regelungen zwischen Grundstücksnachbarn finden Sie hier.

In Wolfratshausen gibt es ca. 2500 Bäume auf öffentlichen Flächen innerhalb des Stadtgebiets (außerhalb des Waldes).

Einmal im Jahr findet die Regelkontrolle der Bäume statt, um diese auf Verkehrssicherheit zu prüfen. Nach starken Wetterereignissen findet eine weitere Kontrolle statt und es werden entsprechend notwendige Maßnahmen ergriffen, damit die Bäume in einem verkehrssicheren Zustand sind.

Sämtliche Pflegeschnitte sind keine Pflichtaufgabe der Gemeinde und können aufgrund von Mittelengpässen nicht jährlich stattfinden. Die Pflege unserer Bäume liegt uns trotzdem sehr am Herzen und wir sind bemüht, entsprechende Maßnahmen umzusetzen.

Falls Ihnen ein Schaden an einem städtischen Baum auffällt, teilen Sie uns dies gerne per Mail mit: umwelt@wolfratshausen.de Sie können auch unser Schadensformular ausfüllen.

Der Wald hat wichtige Schutzfunktionen. Er ist Lebensgrundlagen für viele Tier- und Pflanzenarten und hat Erholungsfunktion für uns Menschen. Er versorgt uns mit Holz, bewahrt uns vor Naturgefahren wie Hochwasser und Lawinen. Durch nachhaltige Waldbewirtschaftung soll der Wald als Lebensraum für kommende Generationen erhalten werden.

Über den Gartenzaun hängende Äste können die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Bepflanzungen dürfen nicht in den Lichtraum von öffentlichen Straßen und Gehwegen hineinragen, da sie sonst die Sicht einschränken und Verkehrsschilder, Straßenlampen oder Ampeln verdecken können. Außerdem können sie den Winterdienst erheblich beeinträchtigen oder das Durchkommen von Krankenwagen, Feuerwehrautos oder Müllabfuhr erschweren.

Deshalb die eindringliche Bitte der Verwaltung: Schneiden Sie Bäume und Sträucher entsprechend der Vorgaben mehrmals im Jahr zurück. Bedenken Sie dabei auch, dass Grundstückseigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, wenn es zu Unfällen oder Sachschäden kommt. Hier finden Sie eine Erläuterung der Verwaltung, welche Maße bei einem Rückschnitt erfüllt sein müssen.

Aktuelle Pflanzaktionen:

  • Ersatzpflanzung Angerwiese
  • Baum des Jahres 2024: Pflanzung Mehlbeere
  • Baumpflanzaktion im Bergwald

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