In Wolfratshausen gibt es keine Baumschutzverordnung.
Bäume können durch Festsetzungen eines Bebauungsplans, durch die Baugenehmigung oder durch einen Freiflächengestaltungsplans geschützt sein. Falls von einer Festsetzung abgewichen werden muss, muss eine Fällgenehmigung bei der zuständigen Behörde eingeholt werden. Nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, falls Sie ein Gehölz fällen möchten. Wir geben Ihnen gerne eine entsprechende Auskunft.
Grundsätzlich gilt: Hecken dürfen nur von 1. Oktober bis zum 28. Februar in größerem Umfang zurückgeschnitten werden. Zwischen 1. März und 30. September ist zum Schutz darin brütender Vögel nur ein behutsamer Form- und Pflegeschnitt erlaubt. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen müssen.
Weitere Infos finden Sie hier im Merkblatt für Gehölzfällungen. Weiter Informationen zu privatrechtlichen Regelungen zwischen Grundstücksnachbarn finden Sie hier.