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Finanzen

Die Kämmerei veröffentlicht regelmäßig Haushaltspläne, Rechenschaftsberichte und Beteiligungsberichte. Ferner finden Sie hier die Bankverbindungen der Stadtverwaltung.

Finanzen Kämmerei

Ihre Ansprechpartner:

Steuertermin für Grund- und Gewerbesteuer:

  • 15. Februar
  • 15. Mai             
  • 15. August
  • 15. November

Die Grundsteuer kann auf Antrag auch zum 1. Juli beglichen werden. Der Antrag auf Einmalzahlung muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt werden.

Hat sich für die Grund- und Hundesteuer gegenüber der Festsetzung des Vorjahres keine Änderung ergeben, ergeht kein neuer Bescheid.

Es gilt die Veranlagung in der zuletzt festgesetzten Höhe.

Die Hundesteuer ist jährlich fällig zum 1. Februar.

Grundsteuer A:   320 v.H.

Grundsteuer B:   400 v.H.

Gewerbesteuer:  380 v.H.

Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen
IBAN: DE87 7005 4306 0000 0012 48
SWIFT-BIC: BYLADEM1WOR

VR Bank München Land eG
IBAN: DE02 7016 6486 0005 7037 35
SWIFT-BIC: GENODEF1OHC

Raiffeisenbank Isar-Loisachtal eG
IBAN: DE92 7016 9543 0001 0005 00
SWIFT-BIC: GENODEF1HHS

HypoVereinsbank
IBAN: DE20 7002 0270 3630 1010 09
SWIFT-BIC: HYVEDEMMXXX

Sie haben Fragen zu kommunalen Steuern? Bitte wenden Sie sich an:

E-Rechnung & Leitweg-ID

Sie haben die Möglichkeit eine Rechnung als PDF oder auch als E-Rechnung in den xml. Formaten XRechnung oder ZUGFeRD zentral an buchhaltung@wolfratshausen.de zu richten.

Dadurch wird eine schnelle, bei E-Rechnung medienbruchfreie, Bearbeitung ermöglicht.
Eine reine PDF-Rechnung stellt keine elektronische Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie dar.

Leitweg-ID der Stadt Wolfratshausen
09173147 – WOR01-30

Die bundesweit nach einem einheitlichen Schema eingeführte Leitweg-ID ist bei der elektronischen Rechnungsstellung eine Pflichtangabe. Nur mit dieser Angabe, kann später eine elektronische Rechnung dem Empfänger korrekt zugestellt werden. Die Leitweg-ID ist vergleichbar mit einer IBAN, die einen Kontobesitzer eindeutig identifiziert.

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