Bürgerbüro
Manche Angelegenheiten lassen sich nur persönliche im Bürgerbüro regeln, andere können Sie bereits jetzt online erledigen. Hier finden Sie Informationen über die Öffnungszeiten des Bürgerbüro sowie Links zu den Online-Serviceleistungen.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Ein Besuch im Bürgerbüro ist ohne Termin möglich.
Terminvereinbarungen im Einwohnermeldeamt und Passamt sind derzeit leider nicht möglich.
Die Mitarbeiter des Bürgerbüros sind für Sie da:
| Montag: | 8.00 bis 12.30 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr |
| Mittwoch: | 8.00 bis 12.30 Uhr |
| Donnerstag: | 8.00 bis 12.30 und 13.30 Uhr bis 18 Uhr |
| Freitag: | 8.00 bis 12.30 Uhr |
| Samstag: | geschlossen |
Briefwahlunterlagen online beantragen
Sie können online ganz bequem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Die Online-Beantragung ist bis 1. März 2026, 23:59 Uhr möglich.
Nach Ablauf dieser Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen.
Bitte beachten Sie:
Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 16. Februar 2026.
Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine Ausgabe der Unterlagen.
Hier geht’s zur Online-Beantragung: https://serviceportal.komuna.net/9173147/wahlschein/start
Ihr Ausweis ist abgelaufen?
Zur Beantragung Ihres neuen Ausweises benötigen Sie ein aktuelles, biometrisches und digitales Passbild sowie ihr altes Ausweisdokument.
Das digitale Passbild kann auch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 € im Bürgerbüro aufgenommen werden.
Nach der Beantragung benötigt die Bundesdruckerei derzeit ca. zwei Wochen, um einen Personalausweis auszustellen. Für Reisepässe kann die Wartezeit sechs Wochen und länger betragen.
Meldeamt
Sie benötigen die Dienstleitungen des Einwohnermeldeamts? Wenden Sie sich am besten bei Fragen und Terminwünschen per Email unter meldeamt@wolfratshausen.de an die Kolleginnen und Kollegen.
Standesamt
Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Trauung in unserem Rathaus interessieren. Einen ersten Eindruck von unserem Trauzimmer und den Kontakt zum Standesamt bekommen Sie hier.
Serviceleistungen online:
- Anmeldung einer Nebenwohnung
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Auskunftssperre
- Eheurkunde
- Einfache Meldebescheinigung
- Erweiterte Meldebescheinigung
- Führungszeugnis
- Führungszeugnis Sammelantrag für Vereine
- Führerscheinantrag
- Geburtsurkunde
- Lebenspartnerschaft
- Melderegisterauskunft
- Statuswechsel von Haupt- und NebenwohnsitzÜbermittlungssperre
- Sterbeurkunde
- Voranmeldung eines Umzuges
- Wohnungsgeberbestätigung
- Zuzug
Sie haben Fragen? Im Bürgerbüro helfen Ihnen die Kollegen gerne weiter.
- Fundbüro der Stadt und Fragen zu Fundsachen
- Sie haben ein Haustier gefunden? Bitte wenden Sie sich an das Tierheim in Gelting. Im Bürgerbüro können wir keine Tiere annehmen.
- Sie haben etwas in der S-Bahn oder am Bahnhof gefunden? Bitte wenden Sie sich an den Fundservice der Bahn.
- Sperr-Notruf 116 116 für folgende Sperren:
- girocard (früher „EC-Karte“, Bankkarte)
- Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa)
- Debit Mastercard und Visa Debit
- E-Personalausweis
- Online-Banking
- Telebanking
- SIM-Karten
- Mitarbeiterausweise
- Elektronische Signaturen
Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 StVO (sogenannte Anwohnerparkausweise) erhalten Anwohner die im Altstadtbereich ihren Hauptwohnsitz haben und Halter des Kfz sind (auch für Firmenfahrzeuge möglich, Formular: Nutzungsbescheinigung Firmenfahrzeug).
- Es besteht kein Anspruch auf Freihaltung eines festen örtlich konkret gekennzeichneten Stellplatz.
- Parken ist nur auf freien Plätzen der Parkplätze genehmigt (z. B. Hatzplatz, Musikschule oder Loisachufer).
- Die Ausnahme ist auf ein Jahr zeitlich begrenzt und ist pro Haushalt mit einem Fahrzeug festgelegt.
- Eine Ausnahmegenehmigung kostet pro Jahr für Anwohner 300,00 €, für ein halbes Jahr 150,00 €.
- Aktuell wird eine Warteliste für die Parkplätze geführt, hier gibt es für die einzelnen Parkplätze Kontingente die wir vergeben.
Folgende Formulare bitte ausfüllen und im Bürgerbüro abgeben:
Nutzungsbescheinigung Bewohner bzw. Nutzungsbescheinigung Firmenfahrzeug
Abrechnung Feuerwehreinsätze
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Stadtverwaltung Feuerwehreinsätze bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen kann. Das Ordnungsamt arbeitet gerade an den Abrechnungen und möchte an dieser Stelle über die Zusammenhänge und rechtlichen Hintergründe informieren.
Wir haben ausführlich zu diesem Thema in unserem Stadtmagazin "Wolfratshausen aktuell" berichtet, Ausgabe 1/2023 (S. 22/23). Den Artikel können Sie hier nachlesen.
Die der Abrechnung zugrundeliegende Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Feuerwehrleistungen finden Sie hier. Die Feuerwehrsatzung von Wolfratshausen und die Feuerwehrsatzung von Weidach bilden den ortsrechtlichen Rahmen für die Abrechnung.