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Bürgerbüro

Manche Angelegenheiten lassen sich nur persönliche im Bürgerbüro regeln, andere können Sie bereits jetzt online erledigen. Hier finden Sie Informationen über die Öffnungszeiten des Bürgerbüro sowie Links zu den Online-Serviceleistungen.

Symbolbild Schild im Bürgerbüro
Bürgerbüro

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:

Ein Besuch im Bürgerbüro ist ohne Termin möglich.

Terminvereinbarungen im Einwohnermeldeamt und Passamt sind derzeit leider nicht möglich.

Die Mitarbeiter des Bürgerbüros sind für Sie da:

Montag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Dienstag: 8.00 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.00 bis 12.30 Uhr
Donnerstag: 8.00 bis 12.30 und 13.30 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 8.00 bis 12.30 Uhr
Samstag: geschlossen
Symbolbild Briefwahlbogen mit Stift
Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Briefwahlunterlagen online beantragen

Sie können online ganz bequem Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Die Online-Beantragung ist bis 1. März 2026, 23:59 Uhr möglich.

Nach Ablauf dieser Frist besteht weiterhin die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro abzuholen.

Bitte beachten Sie:

Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt ab dem 16. Februar 2026.

Vor diesem Zeitpunkt erfolgt keine Ausgabe der Unterlagen.

Hier geht’s zur Online-Beantragung: https://serviceportal.komuna.net/9173147/wahlschein/start

Ihr Ausweis ist abgelaufen?

Zur Beantragung Ihres neuen Ausweises benötigen Sie ein aktuelles, biometrisches und digitales Passbild sowie ihr altes Ausweisdokument.
Das digitale Passbild kann auch gegen eine Bearbeitungsgebühr von 6,00 € im Bürgerbüro aufgenommen werden.

Nach der Beantragung benötigt die Bundesdruckerei derzeit ca. zwei Wochen, um einen Personalausweis auszustellen. Für Reisepässe kann die Wartezeit sechs Wochen und länger betragen.

Meldeamt

Sie benötigen die Dienstleitungen des Einwohnermeldeamts? Wenden Sie sich am besten bei Fragen und Terminwünschen per Email unter meldeamt@wolfratshausen.de an die Kolleginnen und Kollegen.

Standesamt

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Trauung in unserem Rathaus interessieren. Einen ersten Eindruck von unserem Trauzimmer und den Kontakt zum Standesamt bekommen Sie hier.

  • Sperr-Notruf 116 116 für folgende Sperren:
  • girocard (früher „EC-Karte“, Bankkarte)
  • Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa)
  • Debit Mastercard und Visa Debit
  • E-Personalausweis
  • Online-Banking
  • Telebanking
  • SIM-Karten
  • Mitarbeiterausweise
  • Elektronische Signaturen

Ausnahmegenehmigungen gemäß § 46 Abs. 1 StVO (sogenannte Anwohnerparkausweise) erhalten Anwohner die im Altstadtbereich ihren Hauptwohnsitz haben und Halter des Kfz sind (auch für Firmenfahrzeuge möglich, Formular: Nutzungsbescheinigung Firmenfahrzeug).

  • Es besteht kein Anspruch auf Freihaltung eines festen örtlich konkret gekennzeichneten Stellplatz.
  • Parken ist nur auf freien Plätzen der Parkplätze genehmigt (z. B. Hatzplatz, Musikschule oder Loisachufer).
  • Die Ausnahme ist auf ein Jahr zeitlich begrenzt und ist pro Haushalt mit einem Fahrzeug festgelegt.
  • Eine Ausnahmegenehmigung kostet pro Jahr für Anwohner 300,00 €, für ein halbes Jahr 150,00 €.
  • Aktuell wird eine Warteliste für die Parkplätze geführt, hier gibt es für die einzelnen Parkplätze Kontingente die wir vergeben. 

Folgende Formulare bitte ausfüllen und im Bürgerbüro abgeben:

Antrag

Nutzungsbescheinigung Bewohner bzw. Nutzungsbescheinigung Firmenfahrzeug

Vermieterbescheinigung

SEPA Lastschriftmandat

Feuerwehreinsatz

Abrechnung Feuerwehreinsätze

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Stadtverwaltung Feuerwehreinsätze bis zu vier Jahre rückwirkend abrechnen kann. Das Ordnungsamt arbeitet gerade an den Abrechnungen und möchte an dieser Stelle über die Zusammenhänge und rechtlichen Hintergründe informieren.

Wir haben ausführlich zu diesem Thema in unserem Stadtmagazin "Wolfratshausen aktuell" berichtet, Ausgabe 1/2023 (S. 22/23). Den Artikel können Sie hier nachlesen.

Die der Abrechnung zugrundeliegende Gebührenordnung für die Inanspruchnahme von Feuerwehrleistungen finden Sie hier. Die Feuerwehrsatzung von Wolfratshausen und die Feuerwehrsatzung von Weidach bilden den ortsrechtlichen Rahmen für die Abrechnung.

Ansprechpartner Bürgerbüro:

Ansprechpartner Meldeamt:

Ansprechpartner Standesamt: