Seit 01.11.2021 wurde im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen der digitale Bauantrag eingeführt.
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gehört zu Pilot-Landkreisen, in denen der digitale Bauantrag eingesetzt wird. Das Online-Verfahren ist seit 1. November 2021 über das BayernPortal des Freistaats zur Verfügung gestellt.
Nutzen Sie den digitalen Bauantrag und folgen Sie dazu den Angaben im Online-Verfahren. Es werden Ihnen alle notwendigen Formulare und Merkblätter im Verlauf des Online-Verfahrens angezeigt.
Um einen Bauantrag digital einzureichen, wird eine BayernID benötigt. Der Bauantrag und die Unterlagen können auch weiterhin in Papierform eingereicht werden; es gibt keine Pflicht zur digitalen Antragseinreichung.
Allerdings sind die Unterlagen seit 01.11.2021 mit Ausnahme
• der Genehmigungsfreistellungsverfahren (Art. 58 BayBO),
• der Anträge auf Isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften, Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer sonstigen städtebaulichen Satzung oder von Regelungen der Baunutzungsverordnung (Art. 63 BayBO) und
• den Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BayAbgrG)
auch in Papierform direkt beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Professor-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz einzureichen.
Für Bauantrag sind die amtlichen Bauvordrucke zu verwenden. Der Bauantrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde dreifach einzureichen. Welche Bauvorlagen erforderlich sind, regelt die Bauvorlagenverordnung.
Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser unterzeichnet sein, der Sie bei der Planung entsprechend beraten kann. Wer Entwurfsverfasser ist, können Sie in dem Informationsblatt des StMB zur Bauvorlageberechtigung nachlesen.
Im Sitzungskalender sehen Sie die Termine der Sitzungen des Bauausschusses.
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