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Stadt Wolfratshausen

Springen von den Loisachbrücken ab sofort verboten

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Wassertiefe wird wegen Baumaßnahmen abgesenkt - Allgemeinverfügung zum Schutz vor Unfallgefahren gilt bis 31. Dezember 2026

Das Springen von den Brücken Sebastianisteg, Weidacher-Brücke, Walsersteg, Andreasbrücke und Kastenmühlwehr in die Loisach ist ab sofort verboten. Das gilt auch für das Anbringen von Seilen, Rutschen oder anderen Gegenständen an den genannten Brücken und ihren Bauteilen.

In der Loisach können sich unter der Wasseroberfläche Schwemmholz, Steine und andere Hindernisse befinden. Zudem wird der Wasserpegel im Zuge der bevorstehenden Baumaßnahmen am Loisachufer abgesenkt. Dadurch kann die Wassertiefe an den betroffenen Stellen für Sprünge nicht ausreichend sein.

Die Stadt Wolfratshausen hat deshalb zum Schutz vor schweren Verletzungen und zur Vermeidung von Unglücksfällen eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Die Anordnung gilt ab sofort und bis zum 31. Dezember 2026.

Verstöße gegen das Verbot können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Die Stadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher, das Verbot zu beachten und auf Sprünge von den Brücken in die Loisach zu verzichten.