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Satzungen & Verordnungen

Gemeinden können über Satzungen und Verordnungen rechtsetzend tätig zu werden. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die bestimmte Rechte und Pflichten begründen.

Hier ein Auszug aus der Geschäftsordnung zur Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen.

VII. Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen gem. § 42 – Art der Bekanntmachung

  1. Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der „Amtstafel“ in der Rathauspassage bekannt gemacht wird.
    Der Anschlag wird zeitnah auch an allen anderen Amtstafeln angebracht, auch im Internet veröffentlicht und frühestens nach 14 Tagen wieder ab- bzw. herausgenommen.
    Die Veröffentlichung in den Tageszeitungen, im Internet und den übrigen Anschlagtafeln hat  keinen Einfluss auf den Bekanntmachungszeitpunkt.  Es wird schriftlich festgehalten, wann  der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
  2. Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Amtstafeln, im Internet und in der Presse hingewiesen.
  3. Die Stadt Wolfratshausen unterhält sechs Amtstafeln, die auf die Stadtteile zu verteilen sind.

Friedhofsverwaltung

    Friedhofsatzung / Stand 2013
    Friedhofsgebührensatzung / Stand 2022
    Verordnung über das Leichenwesen / Stand 2016
    Verordnung über den Benutzungszwang der Leichenhäuser / Stand 1992

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