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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30und nach Vereinbarung
Feldgeschworene; Beauftragung
Feldgeschworene wirken bei der Kennzeichnung von Grenzen in der Örtlichkeit (Abmarkung) mit. Eine Feldgeschworenentätigkeit kann durch Grundstückseigentümer beantragt oder durch den Bürgermeister angeordnet werden.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
Freigabevermerk
Stand: 26.06.2025
Redaktionell verantwortlich: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (siehe BayernPortal)
Liegenschaftswesen
Bildung und Soziales