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Grundstücke; Informationen zu Betretungs- und Befahrverboten

Die Gemeinden und Landkreise können im Rahmen der Gefahrenabwehr vorübergehend das Betreten bzw. Befahren bewohnter oder unbewohnter Grundstücke oder bestimmter Gebiete verbieten.

Beschreibung
Rechtsbehelf
Nichtangebotene Leistungen
Bildung und Soziales

  • +49 8171 214-150
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

    und nach Vereinbarung

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