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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30und nach Vereinbarung
Immobilien; Informationen zur Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Freigabevermerk
Stand: 30.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Liegenschaftswesen
Bildung und Soziales