- +49 8171 214-150
- hubert.bernwieser@wolfratshausen.de
Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 12:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30
Samstag 10:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Kleinfeuerwerk; Beantragung einer Genehmigung für das Abbrennen
Wenn Sie nicht im Besitz einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder eines Befähigungsscheines sind und ein Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb der Silvesterzeit abbrennen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 09.12.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bildung und Soziales