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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30und nach Vereinbarung
Kommunale Auszeichnung; Ehrung durch die Gemeinde
Die Gemeinden können verdiente Bürger mit eigenen Auszeichnungen ehren.
Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 03.02.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Referat 01 - Geschäftsleitung
Bildung und Soziales