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Kommunale Stromversorgung; Erlass einer Benutzungsordnung

Gemeinden können für die Benutzung von gemeindlichen Einrichtungen Benutzungsordnungen erlassen, wenn diese öffentlich-rechtlich verfasst sind. Dies gilt auch für die Stromversorgung, die von einer Kommune betrieben wird.

Beschreibung
Nichtangebotene Leistungen
Bildung und Soziales

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  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

    und nach Vereinbarung

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