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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 12:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30
Samstag 10:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot; Anordnung
Gemeinden können ein Modernisierungs- oder Instandsetzungsgebot anordnen, wenn eine bauliche Anlage Mängel oder Missstände aufweist, die durch entsprechende Maßnahmen beseitigt werden können.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 22.01.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bildung und Soziales