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Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Beschreibung
Kosten
Rechtsbehelf
Verkehrsüberwachung, Parken
Bildung und Soziales

  • +49 8171 214-150
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

    und nach Vereinbarung

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