Sprungziele

Staatsangehörigkeit; Prüfung des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt in Deutschland

Das Standesamt prüft, ob ein Kind ausländischer Eltern durch die Geburt im Inland die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes erworben hat.

Beschreibung
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Bildung und Soziales

  • +49 8171 214-150
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

    und nach Vereinbarung

Alle Leistungen