- +49 8171 214-150
- poststelle@wolfratshausen.de
Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30
Freitag 08:00 - 12:30und nach Vereinbarung
Vorkaufsrecht der Gemeinde; Beantragung eines Negativzeugnisses
Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein Negativzeugnis, damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.
Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stadt Wolfratshausen
Bildung und Soziales