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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 12:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30
Samstag 10:00 - 12:00und nach Vereinbarung
Wasser-, Eis- und Murgefahr; Informationen zur Verpflichtung der Gemeinden
Werden zur Abwendung von Wasser-, Eis- und Murgefahr unaufschiebbare Vorkehrungen notwendig, so sind die benachbarten Gemeinden nach ihren Möglichkeiten und auf ihre Kosten zur Unterstützung der bedrohten Gemeinde verpflichtet.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 28.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bildung und Soziales