- +49 8171 214-0
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Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30und nach Vereinbarung
Bestattungseinrichtungen; Herstellung und Unterhaltung
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erforderlichen Bestattungseinrichtungen, insbesondere Friedhöfe und Leichenräume, herzustellen und zu unterhalten.
Beschreibung
Erforderliche Unterlagen
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 26.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Bildung und Soziales