- +49 8171 214-0
- +49 8171 214-150
Montag 08:00 - 12:30
Dienstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 16:00
Mittwoch 08:00 - 12:30
Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
Freitag 08:00 - 12:30und nach Vereinbarung
Geburt; Anzeige
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzuzeigen, in dessen Zuständigkeitsbereich der Geburtsort liegt.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Standesamt und Friedhofsverwaltung
Bildung und Soziales
Petra Konrad