Hinweis: Überweisungen an die Stadt Wolfratshausen

Neue Regelung ab 5. Oktober
Ab 05.10.2025 wird die sogenannte „Empfängerüberprüfung“ bei Überweisungen EU-weit verpflichtend.
Dies bedeutet, dass ab diesem Datum die Banken, Sparkassen und Kreditinstitute prüfen, ob der Empfängername in einer Überweisung mit dem Empfängernamen übereinstimmt, der für die angegebene IBAN hinterlegt ist.
Aus diesem Anlass bitten wir Sie, auf die exakte Schreibweise bei Überweisungen an die Stadt Wolfratshausen zu achten.
Als Empfänger ist die Stadt Wolfratshausen zu verwenden.
Passen Sie den Namen bitte auch in Ihren Überweisungsvorlagen, im Online-Banking, Ihren Banking-Anwendungen sowie bei Ihren Daueraufträgen an.