Sprungziele

Satzungen & Verordnungen

Gemeinden können über Satzungen und Verordnungen rechtsetzend tätig zu werden. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die bestimmte Rechte und Pflichten begründen.

Hier ein Auszug aus der Geschäftsordnung zur Bekanntmachungen von Satzungen und Verordnungen.

VII. Bekanntmachung von Satzungen und Verordnungen gem. § 42 – Art der Bekanntmachung

  1. Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Anschlag an der „Amtstafel“ in der Rathauspassage bekannt gemacht wird.
    Der Anschlag wird zeitnah auch an allen anderen Amtstafeln angebracht, auch im Internet veröffentlicht und frühestens nach 14 Tagen wieder ab- bzw. herausgenommen.
    Die Veröffentlichung in den Tageszeitungen, im Internet und den übrigen Anschlagtafeln hat  keinen Einfluss auf den Bekanntmachungszeitpunkt.  Es wird schriftlich festgehalten, wann  der Anschlag angebracht und wann er wieder abgenommen wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
  2. Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf durch Anschlag an allen Amtstafeln, im Internet und in der Presse hingewiesen.
  3. Die Stadt Wolfratshausen unterhält sechs Amtstafeln, die auf die Stadtteile zu verteilen sind.

Kultur

    Antrag auf Zuwendungen der Stadt / 2023
    Verwendungsnachweis einer Förderung / Stand 2023
    Archivsatzung mit 2. Änderung / Stand 2016
    Archivgebührensatzung mit 1. Änderung / Stand 2016
    Büchereisatzung mit Gebührentabelle mit 1. Änderung / Stand 2015
    Ehrenamtsentschädigungssatzung / Stand 2023
    Gebührensatzung Museum / Stand 2022
    Hausordnung Wallner-Bockhorni-Kabinett / Stand 2022
    Kulturpreissatzung / Stand 2002
    Musikschulbenutzungsgebührensatzung mit 3. Änderung / Stand 2019
    Musikschulsatzung / Stand 2011
    Nutzungssatzung Museum / Stand 2022
    Vereinsförderrichtlinien / Stand 2022

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.