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Bewohnerparkausweis; Beantragung

Bewohner städtischer Quartiere, deren Parkraum wegen erheblichem Parkraummangel bewirtschaftet wird (erkennbar an besonderen Verkehrszeichen mit Zusatzzeichen) können sich auf Antrag sog. Bewohnerparkausweise ausstellen lassen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verkehrsüberwachung, Parken
Rathaus

  • +49 8171 214-150
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

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