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Straßensperrung beantragen

Wenn Sie im Stadtgebiet eine Straßensperrung oder eine Sondernutzung beantragen möchten, finden Sie auf dieser Seite alle relevanten Informationen.

Für die Sperrung von Straßen bzw. Verkehrswegen, auf denen öffentlicher Verkehr stattfindet, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zwingend erforderlich.
Dies gilt auch für öffentliche Geh- und Radwege sowie öffentliche Feld- und Waldwege. Bitte beachten Sie, dass begleitende Parkplätze, Geh- und Radwege Bestandteile der Straße sind.

Für Straßen in der Straßenbaulast der Stadt Wolfratshausen - also für Gemeindestraßen - erteilt die Anordnung die Stadt Wolfratshausen als örtliche Straßenverkehrsbehörde.

Für qualifizierte Straßen u. a. Staatsstraßen wie Sauerlacher Straße bzw. Äußere Sauerlacher Straße (St 2070), Äußere Beuerberger Straße (St 2370) sowie B 11, Königsdorfer Straße/Johannisgasse, Obermarkt, Marienplatz, Untermarkt, Münchner Straße, Äußere Münchner Straße, ist das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen als untere Straßenverkehrsbehörde zuständig.

  • Die im Antrag aufgeführten Fristen sind einzuhalten.
  • Die Höhe der städtischen Gebühr richtet sich nach Umfang und Dauer der Sperrung.
  • Verkehrszeichen dürfen nur von Personen mit einer RSA-Bescheinigung aufgestellt werden.
  • Der Auf- und Abbau der Verkehrszeichen muss vom Antragsteller auf eigene Kosten organisiert werden.
Ansprechpartner für Auskünfte zu Straßensperrungen durch Baustellen ist:
Ansprechpartner für Auskünfte zu Straßensperren durch Veranstaltungen und Dreharbeiten ist:

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