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Naturschutz und Grünanlagen

Heimische Bäume und Sträucher tragen zur Verbesserung des Kleinklimas und in Maßen sogar zum Lärmschutz bei. Außerdem bieten sie Heim und Nahrung für zahlreiche Tiere. Ihr Schutz ist uns wichtig. Sollten Sie Schäden an kommunalen Bäumen entdecken, können Sie diese uns über den hier aufgeführten Schadensmelder mitteilen.

Naturnaher Vorgarten anstatt steriler Schottergarten

Schottergärten sind leider immer noch beliebt - aus ökologischer Sicht jedoch sehr problematisch. Hier finden Sie Tipps, wie Sie Ihren Garten naturnah und insektenfreundlich gestalten können, ohne übermäßig Zeit investieren zu müssen.
 

Über den Gartenzaun hängende Äste können die Sicherheit des Straßenverkehrs gefährden. Bepflanzungen dürfen nicht in den Lichtraum von öffentlichen Straßen und Gehwegen hineinragen, da sie sonst die Sicht einschränken und Verkehrsschilder, Straßenlampen oder Ampeln verdecken können. Außerdem können sie den Winterdienst erheblich beeinträchtigen oder das Durchkommen von Krankenwagen, Feuerwehrautos oder Müllabfuhr erschweren.

Deshalb die eindringliche Bitte der Verwaltung: Schneiden Sie Bäume und Sträucher entsprechend der Vorgaben mehrmals im Jahr zurück. Bedenken Sie dabei auch, Grundstückseigentümer für Schäden haftbar gemacht werden können, wenn es zu Unfällen oder Sachschäden kommt. Hier finden Sie eine Erläuterung der Verwaltung, welche Maße bei einem Rückschnitt erfüllt sein müssen.

Generell gilt: Hecken dürfen nur von 1. Oktober bis zum 28. Februar in größerem Umfang zurückgeschnitten werden. Zwischen 1. März und 30. September ist zum Schutz darin brütender Vögel nur ein behutsamer Form- und Pflegeschnitt erlaubt. Diese Regel gilt jedoch nicht, wenn Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit erfolgen müssen.

Bevor Sie in Ihrem Garten einen Baum fällen (lassen), nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Wir können Ihnen sagen, ob dieser Baum durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder die Vorgaben eines Freiflächenplanes geschützt ist. Beachten Sie auch die Sperrfristen für Gehölzfällungen.

 

Die Stadt verfügt über eine Vielzahl an öffentlichen Grünanlagen und Spielplätzen. Die Benutzung ist in der Grünanlagensatzung geregelt. Bei Fragen zu den Grünanlagen oder bei Schäden in Grünanlagen und Spielplätzen wenden Sie sich bitte an die Stadtwerke Wolfratshausen, Betriebszweig Bauhof.

Baumschäden

Sie haben einen Schaden an einem städtischen Baum entdeckt? Nutzen Sie bitte das Formular zur Meldung an uns:
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