Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wolfratshausen. Er ist das Hauptorgan der Stadt und besteht aus dem Bürgermeister und den Stadtratsmitgliedern.
Die Stadtratsmitglieder üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung aus. Die Zahl der Stadtratsmitglieder ist abhängig von der Einwohnerzahl. Der Stadtrat der Stadt Wolfratshausen besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden sowie aus 24 Stadträtinnen und Stadträten.
Die Geschäftsverteilung zwischen dem Ersten Bürgermeister und dem Stadtrat ergibt sich aus der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Wolfratshausen.