Die Voraussetzungen für die zahlreichen Leistungsbereiche des kommunalen Finanzausgleichs sind sehr unterschiedlich, detailliert und zum Teil auch komplex. Sie können daher an dieser Stelle nicht umfassend dargestellt werden. Bitte wenden Sie sich daher an Ihr Landratsamt bzw. an Ihre (kreisfreie) Stadt. Ansprechpartner für Fragen zur Förderung von Maßnahmen des kommunalen Hoch- und Straßenbaus, des ÖPNV sowie zur Krankenhausförderung ist die jeweils zuständige Bezirksregierung.
Weiterführende Informationen finden Sie auch unter "Verwandte Themen".