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Wohnsitz; Anmeldung des Aufenthalts in Krankenhäusern, Heimen oder ähnlichen Einrichtungen

Wenn Sie in ein Krankenhaus, Pflegeheim oder eine sonstige Einrichtung, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dient, aufgenommen werden, müssen Sie sich nicht anmelden, solange Sie für eine Wohnung im Inland gemeldet sind.

Beschreibung
Fristen
Kosten
Nichtangebotene Leistungen
Rathaus

  • +49 8171 214-150
  • Montag 08:00 - 12:30
    Dienstag 08:00 - 12:30
    Mittwoch 08:00 - 12:30
    Donnerstag 08:00 - 12:30 und 13:30 - 18:00
    Freitag 08:00 - 12:30

Alle Leistungen

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